Familie und Gesellschaft
Familien sind das Rückgrat unserer Gesellschaft: Sie leisten unersetzliche Beiträge zur sozialen und wirtschaftlichen Stabilität und sorgen sich um die zukünftigen Generationen. Um ihr volles Potenzial entfalten zu können, benötigen sie Unterstützung und Anerkennung.
Beitragsgerechtigkeit in den Sozialversicherungen
2001 erging aus Karlsruhe ein Urteil für mehr Familiengerechtigkeit in den Sozialversicherungen: die Erziehungsleistung der Eltern müsse auch bei den Beiträgen zur Sozialversicherung anerkannt werden, so die Richter. Das bedeutet: Eltern sollten niedrigere Rentenbeiträge zahlen als Kinderlose. Je mehr Kinder eine Familie erzieht, desto niedriger muss der Beitrag sein. Doch diese Vorgabe des Bundesverfassungsgerichtes wurde bisher von der Politik weitgehend ignoriert und nur in der Pflegeversicherung – und dort auch nur ungenügend – umgesetzt.
Familiengerechtigkeit in der Sozialversicherung - Kurzfassung -
Ausstellung: „Rente sich wer kann!“
Rente sich wer kann. Das unfaire Spiel für die ganze Gesellschaft
Das Rentenmodell der katholischen Verbände - solidarisch und gerecht
Die aktuelle Rentendiskussion weist bisher keine schlüssigen Konzepte auf, wie sich Altersarmut in Zukunft verhindern lässt. Das betrifft insbesondere Langzeitarbeitslose, Versicherte mit unterbrochenen Erwerbsbiografien und im Niedriglohnbereich, mit langer Familientätigkeit, Erwerbsgeminderte und kleine Selbstständige. Aber auch alle anderen zukünftigen Rentnerinnen und Rentner sorgen sich zu Recht um ihre Alterseinkünfte.
Das Rentenmodell der katholischen Verbände gibt eine zukunftsfähige Antwort auf die Herausforderungen. Ziele des Rentenmodells sind die soziale Sicherheit im Alter und die Stärkung des solidarischen Ausgleichs in der Gesellschaft. Mit diesem Modell bringen die katholischen Verbände folgende Forderungen zur Weiterentwicklung der gesetzlichen Rentenversicherung in die politische Diskussion ein:
- Stärkung des umlagefinanzierten, solidarischen und leistungsbezogenen Systems der gesetzlichen Rentenversicherung,
- Verhinderung von Altersarmut durch die existenzsichernde Sockelrente, eigenständige Alterssicherung für Frauen und Männer,
- bessere Anerkennung der Erziehungs- und Pflegeleistungen,
- Einbeziehung weiterer Personenkreise in die gesetzliche Rentenversicherung,
- ergänzende betriebliche Altersvorsorge als Regelfall für alle Erwerbstätigen.
Träger des Rentenbündnisses sind: die Katholische Arbeitnehmer-Bewegung Deutschlands (KAB), die Katholische Frauengemeinschaft Deutschlands (kfd), der Familienbund der Katholiken (FDK), das Kolpingwerk Deutschland und die Katholische Landvolkbewegung Deutschland (KLB), weitere Verbände, regionale und diözesane Bündnisse und Gremien unterstützen es.
Eine seit 2007 vorliegende Studie des Münchener ifo Instituts für Wirtschaftsforschung zum Rentenmodell bestätigt: das Modell ist verfassungsgemäß und finanzierbar.