Der Anteil von Kinder und Jugendlichen in Hartz-IV-Haushalten ist nach einer Untersuchung des Kinderhilfswerks in den vergangenen Jahren leicht angestiegen. Nach aktuellen Berechnungen erhöhte sich der Wert auf jetzt 33,4 Prozent, wie das Kinderhilfswerk am Freitag mitteilte. Vor fünf Jahren lag er demnach bei 31,3 Prozent. In absoluten Zahlen waren nach den Berechnungen zum Jahresende 2018 von 5.865.234 Menschen in Bedarfsgemeinschaften 1.961.052 Kinder und Jugendliche. Die Kinderrechtsorganisation fordert deshalb eine Gesamtstrategie zur Bekämpfung von Kinderarmut in Deutschland und eine bedarfsgerechte Kindergrundsicherung. Mittlerweile sei jeder dritte Hartz-IV-Empfänger ein Kind, obwohl ihr Anteil an der Gesamtbevölkerung in Deutschland nur bei rund 16 Prozent liege, so der Präsident des Kinderhilfswerks, Thomas Krüger. Damit seien Kinder und Jugendliche mit ihren Familien in besonderem Maße von Armut betroffen. Die Förderung armer Familien und ihrer Kinder sowie unbürokratische Zugänge zu armutsvermeidenden Leistungen gehörten deshalb auf der Prioritätenliste ganz nach oben.
Die Grünen sind enttäuscht über den Rückzug der FDP von einer möglichen gemeinsamen Verfassungsklage gegen die Änderung des Werbeverbots für Abtreibungen. "Wir würden es sehr bedauern, wenn die verfassungsrechtlichen Fragen unbeantwortet blieben", erklärten die beiden Grünen-Abgeordneten Ulle Schauws und Katja Keul am Freitag in Berlin. FDP, Linke und Grüne im Bundestag hatten ursprünglich eine gemeinsame Klage vor dem Bundesverfassungsgericht gegen den neu gefassten Paragrafen 219a des Strafgesetzbuches ins Auge gefasst. Allerdings hatte FDP-Fraktionsvize Stephan Thomae unter Verweis auf seiner Meinung nach sehr geringe Erfolgsaussichten erklärt, diese Pläne nicht weiterverfolgen zu wollen. Man wolle das Verfassungsgericht nicht mit Klagen konfrontieren, die aussichtslos seien, sagte Thomae dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (Freitag). Ohne die FDP erreichen Grüne und Linke im Bundestag nicht die für eine Klage erforderliche Zahl von 25 Prozent der Stimmen. Das Strafrecht müsse das letzte Mittel des Gesetzgebers sein, betonten Schauws und Keul. "Wir hätten uns gewünscht, dass das Verfassungsgericht die Gelegenheit bekommt, zu prüfen, ob die Strafbarkeit von Ärztinnen und Ärzten für eine sachliche Information, die der Staat selber zur Verfügung stellen will, diesen Ansprüchen genügt." Die Änderungen des Werbeverbots für Abtreibungen können nach der Billigung durch den Bundesrat Mitte März in Kraft treten. Danach dürfen Ärzte, Krankenhäuser und Einrichtungen öffentlich darüber informieren, dass sie Abtreibungen durchführen. Auch der Hinweis auf weitere Informationen zu Schwangerschaftsabbrüchen von neutralen Stellen wie beispielsweise der Ärztekammer soll erlaubt sein. Weitere Informationen zu Methoden dürfen Ärzte aber nicht angeben. Damit machen sie sich weiterhin nach Paragraf 219a strafbar. Union und SPD hatten sich nach Monaten auf den Kompromiss verständigt. Teilen der SPD sowie den Fraktionen von Linke, FDP und Grünen geht die Änderung aber nicht weit genug, sie fordern weiterhin die Abschaffung des Paragrafen. (Familienbund der Katholiken/Sascha Nicolai/KNA)