Der Familienbund der Katholiken begrüßt das Vorhaben, Familienangehörigen beim Unterhalt für pflegebedürftige Eltern zu entlasten. "Eine solche Neuregelung ist sozialpolitisch dringend geboten", sagte Ulrich Hoffmann, der Präsident des Familienbundes der Katholiken, Ulrich Hoffmann, am Donnerstag in Berlin. Familien seien "Deutschlands Pflegedienstleister Nummer 1". Es sei nicht hinnehmbar, dass Kinder für ihre pflegebedürftigen Eltern bis zum Existenzminimum zur Kasse gebeten würden. Nach dem Entwurf für ein "Unterhaltsentlastungsgesetz", den das Bundessozialministerium erarbeitete, sollen Kinder von pflegebedürftigen Eltern entlastet werden, die selbst nicht genug Geld für den Heimplatz haben. Auf ihre Einkünfte sollen die Sozialämter danach erst bei einem Jahreseinkommen ab 100.000 Euro zugreifen dürfen. Besonders belastend sei die Situation von Frauen und Männern in mittleren Jahren in einer sorgenden Sandwich-Position, so Hoffmann weiter. Sie kämen einerseits für die Erziehung eigener Kinder auf, andererseits für die Pflege ihrer in die Jahre gekommenen Eltern. Der Staat sei in der Pflicht, die Sorgearbeit von Familien nach Kräften zu unterstützen. Niemand dürfe durch die Pflegebedürftigkeit von Angehörigen an den Rand des Existenzminimums gedrängt werden. Das Vorhaben war unter anderem vom Deutschen Städte- und Gemeindebund kritisiert worden.
Der Gesetzgeber muss nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts nichtehelichen Familien die Adoption eines Stiefkindes ermöglichen. Der nach bisheriger Rechtslage grundsätzliche Ausschluss widerspricht nach dem am Donnerstag veröffentlichten Urteil des Ersten Senats dem Gleichbehandlungsgebot des Grundgesetzes. Der Bundestag muss das Bürgerliche Gesetzbuch bis zum 31. März 2020 ändern. Bedenken gegen die Stiefkindadoption rechtfertigten nicht, Kinder aus nichtehelichen Familien zu benachteiligen, so das Verfassungsgericht. Derzeit ist eine Stiefkindadoption nur möglich, wenn die Partner miteinander verheiratet sind. Somit bestehen zwischen dem nicht verheirateten Stiefelternteil und dem Kind keine Rechtsbeziehungen - der Stiefelternteil ist weder sorgeberechtigt noch -verpflichtet. Daraus könnte beispielsweise durch den Tod des rechtlichen Elternteils ein Problem für die übrigen Beteiligten entstehen. Im konkreten Fall geht es um ein Paar, das nicht heiraten will, weil die Mutter nach dem Tod ihres Mannes durch die erneute Eheschließung den Anspruch auf die Witwenrente verlöre. Die Frau betrachtet die Witwenrente als wesentlichen Teil ihrer Existenzgrundlage. Das Paar hat auch ein gemeinsames Kind. Bis zum Bundesgerichtshof (BGH) scheiterten die Adoptionsbemühungen für dessen Halbgeschwister. Das Bundesverfassungsgericht gab dem Paar nun aber recht und sprach von einer unverhältnismäßigen Benachteiligung. Zugleich betont der Senat, verfassungsrechtlich sei nichts dagegen einzuwenden, dass der Gesetzgeber bei Adoptionen die Ehe als Indikator für Stabilität sehe. Durch die geltende Regelung seien aber "stabile nichteheliche Stiefkindfamilien" nicht erfasst. Das Gericht empfiehlt deshalb, den Schutz des Stiefkindes vor einer nachteiligen Adoption "mit einer auf konkretere Stabilitätsprognosen abstellenden Adoptionsregelung zu sichern". Die nichteheliche Familie habe sich "mehr und mehr als weitere Familienform neben der ehelichen Familie etabliert". Es gebe keine Erkenntnisse für die Annahme, dass nichteheliche Paarbeziehungen "typischerweise besonders fragil" wären. (Familienbund der Katholiken/Sascha Nicolai/KNA)