Im Vergleich mit anderen Industrienationen ist Deutschland beim Thema Bildungsungleichheit nur Mittelmaß. So mangelt es hierzulande etwa jedem sechsten Schüler im Alter von 15 Jahren an ausreichenden Lesekompetenzen, um "effektiv und produktiv" am gesellschaftlichen Leben teilhaben zu können, wie aus einer am Dienstag vorgestellten Unicef-Studie hervorgeht. Die besten Werte weist demnach Lettland auf; Bulgarien und Malta belegen die letzten Plätze. Die Autoren der Studie untersuchten anhand verschiedener Kennziffern das Bildungsniveau und die Bildungschancen in Kindergärten und -tagesstätten sowie an Grund- und weiterführenden Schulen in 41 Ländern. Im Mittelpunkt stand die Frage, in welchem Maße Faktoren wie der Berufsstand der Eltern, der Migrationshintergrund, das Geschlecht sowie die unterschiedlichen Schulformen diese Ungleichheiten beeinflussen. Die Untersuchung mit dem Titel "Ein unfairer Start ins Leben" zeigt laut Darstellung des UN-Kinderhilfswerks, dass sozial bedingte Leistungsunterschiede zwischen Kindern während der gesamten Bildungsphase unterschiedlich stark ausgeprägt sein können. Irland und Slowenien etwa lägen beim Zugang zu vorschulischer Förderung im unteren Drittel des Ländervergleichs. In der Sekundarstufe gehörten sie jedoch zu den Ländern mit der geringsten Bildungskluft zwischen den Kindern aus unterschiedlichen gesellschaftlichen Gruppen. In den Niederlanden bestehe die größte Chancengleichheit für Grundschulkinder, hieß es weiter. Allerdings belege das Land nur noch Platz 26 beim internationalen Vergleich der Lesekenntnisse von 15-Jährigen. Am Ende der Pflichtschulzeit weisen - neben Lettland - Irland und Spanien die geringsten Ungleichheiten auf. Der familiäre Hintergrund sei in allen Ländern ein entscheidender Faktor für den Bildungserfolg von Kindern und Jugendlichen, betonten die Autoren der Studie. So besuchten in 16 der 29 untersuchten europäischen Länder Kinder aus den ärmsten Familien seltener Kindertageseinrichtungen als Kinder aus den wohlhabendsten Familien. Ein weiteres Ergebnis: In 21 von 25 Ländern mit hohen Migrationsraten erzielten 15-jährige Schüler der ersten Generation zugewanderter Familien schwächere Leistungen in der Schule als Gleichaltrige ohne Migrationshintergrund. In 15 Ländern bestünden diese Leistungsunterschiede auch zwischen zugewanderten Kindern der zweiten Generation und Gleichaltrigen ohne Migrationshintergrund fort. In Australien und Kanada dagegen schnitten zugewanderte Kinder der zweiten Generation besser ab als Kinder ohne Migrationshintergrund. Die Leiterin des zuständigen Unicef-Forschungszentrums Innocenti in Florenz, Priscilla Idele, forderte die Industrieländer auf, vor allem benachteiligte Kinder besser zu fördern. Diese blieben am Häufigsten zurück.
Die Ehefrau einer Mutter wird nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) nicht automatisch zum Elternteil des Kindes der Mutter. Der für Familienrecht zuständige XII. Zivilsenat urteilte am Dienstag in Karlsruhe, die bei verschiedengeschlechtlichen Ehepaaren geltende Abstammungsregelung gelte bei gleichgeschlechtlichen Partnern nicht. Im konkreten Fall wurde bei den miteinander verheirateten Frauen durch künstliche Befruchtung ein Kind gezeugt. Im Geburtenregister wurde die Mutter eingetragen, nicht aber ihre Ehefrau – und zwar weder als weiterer Elternteil noch als Mutter. Den Antrag auf Änderung lehnte das Standesamt ab. Das Amtsgericht Chemnitz folgte den Frauen, das Oberlandesgericht Dresden hob den Beschluss wieder auf. Der BGH entschied, der Gesetzgeber habe die gleichgeschlechtliche Ehe eingeführt, aber nicht das Abstammungsrecht geändert. Das Gesetz nehme "eine Zuordnung des Kindes zu zwei Elternteilen unterschiedlichen Geschlechts vor". Die Rechtslage verstoße weder gegen das Grundgesetz noch gegen die Europäische Menschenrechtskonvention. (Familienbund der Katholiken/Sascha Nicolai/KNA)