Bundesfamilienministerin Franziska Giffey (SPD) will das Gesetz zur Verbesserung der Kita-Qualität bereits in der kommenden Woche auf den Weg bringen. Den Zeitungen der Funke Mediengruppe (Samstag) nannte sie erstmals Details des Entwurfs. So wolle der Bund mit jedem Bundesland konkrete Vereinbarungen treffen, welches Instrument zur Steigerung der Qualität gewählt würden. Der Bund stellt den Ländern nach ihren Angaben allein in dieser Wahlperiode zusätzliche 3,5 Milliarden Euro zur Verfügung. Giffey erklärte: "Das Gesetz enthält neun verschiedene Instrumente, um die Länder bei der Verbesserung der Kita-Qualität zu unterstützen - von der Gebührenbefreiung über den Betreuungsschlüssel bis zur Sprachförderung". Zugleich forderte Giffey eine "intensive Fachkräfteoffensive", um mehr Erzieher zu gewinnen. "Wir brauchen Verbesserungen in drei Bereichen: Ausbildung, Arbeitsbedingungen und Bezahlung", sagte sie. "Wir brauchen eine Ausbildungsvergütung und höhere Gehälter für Erzieherinnen und Erzieher. Sie gehören zum pädagogischen Personal - daran muss sich die Bezahlung orientieren." Die Ministerin warnte vor falschen Hoffnungen, der Fachkräftemangel lasse sich mit Zuwanderung lindern. "Es hilft nicht, einfach Leute aus dem Ausland reinzuholen. Wir müssen schon zusehen, dass der Beruf hier attraktiver wird - und dass mehr junge Leute sich dafür entscheiden", sagte Giffey. "Die Bezahlung ist der entscheidende Schlüssel."
Die Grünen drängen die Bundesregierung, ihren Kampf gegen Kinderarmut deutlich zu verschärfen. "Es darf nicht sein, dass Menschen, die arbeiten, durch ihre Kinder in Armut rutschen", sagte die Grünen-Vorsitzende Annalena Baerbock der "Welt" (Dienstag). Zwei einfache Schritte, um die Situation von Kindern zu verbessern, seien die automatische Auszahlung des Kinderzuschlags und die Einführung eines kostenlosen Schulessens. Zum Kinderzuschlag hatten die Grünen am Freitag bereits einen Antrag in den Bundestag eingebracht. Danach soll die Leistung, die armutsgefährdete Familien zusätzlich zum Kindergeld beantragen können, künftig automatisch ausgezahlt werden. Bislang nähmen 70 Prozent der Eltern, die Recht auf den Kinderzuschlag haben, diesen nicht in Anspruch, weil die Antragsverfahren so kompliziert seien, argumentieren die Grünen. Zudem müssten die Anspruchsvoraussetzungen reformiert werden. "Es muss verhindert werden, dass man sofort wieder in die Armut driftet, wenn man einen Euro dazuverdient. Und wir müssen dafür sorgen, dass der Kinderzuschlag existenzsichernd ist", sagte Baerbock. Dass es beim Thema Kinderzuschlag Reformbedarf gibt, hat auch die große Koalition erkannt. Die Beantragung müsse "entbürokratisiert und wo möglich mit anderen Leistungen zusammengelegt werden", heißt es im Koalitionsvertrag von Union und SPD. Außerdem soll er so weit erhöht werden, dass zusammen mit dem Kindergeld das "sächliche Existenzminimum" eines Kindes in Höhe 399 Euro abgedeckt ist. Darüber hinaus pochen die Grünen darauf, das Schulessen für Kinder armer Familien kostenfrei anzubieten und den Eigenanteil in Höhe von einem Euro für Familien zu streichen, die Anspruch auf Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket haben. Auch dazu haben sich Union und SPD im Koalitionsvertrag verpflichtet. Ein entsprechender Antrag der Bundesländer Berlin, Brandenburg, Bremen, Schleswig-Holstein, Hamburg und Rheinland-Pfalz war am vergangenen Freitag aber von der Tagesordnung des Bundesrates wieder abgesetzt worden - nach Baerbocks Angaben deshalb, weil die unionsregierten Länder mit einem Veto gedroht hätten. "Die Unionsländer blockierten also ihre eigenen Beschlüsse, das ist absurd."
Kanzleramtsminister Helge Braun (CDU) lehnt eine Streichung von Paragraf 219a ab, in dem das Werbeverbot für Abtreibungen festgeschrieben ist. "Eine Abschaffung des Paragrafen kann ich mir nicht vorstellen", sagte Braun der "Bild am Sonntag". Er glaube dennoch, dass es im Streit um das Werbeverbot eine Einigung in der großen Koalition geben werde. "Einig sind sich Union und SPD, dass wir Informationen für betroffene Frauen zur Verfügung stellen wollen und den Ärzten Rechtssicherheit garantieren wollen", so Braun weiter: "Jedenfalls werden wir beide Ziele erreichen." Eine Streichung des Paragrafen sei dafür "nicht unbedingt" erforderlich. Braun warnte zugleich vor möglichen Folgen einer kompletten Abschaffung des Werbeverbots: "Wir wollen keine Plakate am Straßenrand, auf denen für Abtreibungskliniken geworben wird, wie ich sie schon in anderen Ländern gesehen habe." Über das Werbeverbot wird seit Monaten diskutiert. Anlass war die Verurteilung einer Ärztin Ende 2017 wegen unerlaubter Werbung für Schwangerschaftsabbrüche auf ihrer Internetseite. Inzwischen gibt es Gesetzentwürfe von FDP, Grünen und Linken, um Paragraf 219a zu ändern oder zu streichen, weil sonst eine allgemeine Informationsfreiheit über Abtreibungen nicht gewährleistet sei. Das Bundesjustizministerium soll einen eigenen Vorschlag vorlegen. Viele SPD-Abgeordnete sind gegen ein Werbeverbot, Union und Kirchen sind dafür. Paragraf 219a des Strafgesetzbuchs untersagt "das Anbieten, Ankündigen oder Anpreisen" von Abtreibungen aus finanziellem Vorteil heraus oder wenn dies in "grob anstößiger Weise" geschieht. Er soll verhindern, dass Schwangerschaftsabbruch als normale ärztliche Leistung dargestellt und kommerzialisiert wird. Zusammen mit der Beratungspflicht ist er Teil des Kompromisses zur Abtreibung nach der Wiedervereinigung. Dieser wurde 1993 vom Bundesverfassungsgericht bestätigt. Ein allgemeines Informationsdefizit, von dem oft die Rede ist, gibt es aus Sicht der katholischen Kirche nicht. Befürworter des Werbeverbotes sagen, der Paragraf verbiete nur die öffentliche Information durch jene, die selbst mit Abtreibungen Geld verdienen. Informationen durch neutrale Organisationen, im persönlichen Gespräch mit dem Arzt und in Konfliktberatungsstellen seien hingegen nicht verboten. Eine Änderung des Paragrafen sei daher nicht nötig und zudem verfassungsrechtlich bedenklich. (Familienbund der Katholiken/Sascha Nicolai/KNA)