Die Rechte von Kindern sollen einem Zeitungsbericht zufolge künftig im Grundgesetz festgeschrieben werden. Die zuständige Bund-Länder-Arbeitsgruppe hat sich nach Informationen des RedaktionsNetzwerks Deutschland (RND) auf drei mögliche Varianten der Gesetzesverankerung geeinigt. Das berichtet das RND (Donnerstag) unter Berufung auf den ihm vorliegenden Abschlussbericht der Gruppe. Während die ersten beiden Varianten grundsätzlich ähnlich seien, gehe der dritte Vorschlag der Arbeitsgruppe, der Vertreter des Bundeskanzleramts, des Bundesjustiz-, Bundesinnen- und Bundesfamilienministeriums sowie verschiedener Landesministerien angehören, darüber hinaus und sei die "Maximalvariante". In der ersten Variante einer möglichen Grundgesetzänderung heiße es: "Jedes Kind hat das Recht auf Achtung und Schutz seiner Grundrechte einschließlich seines Rechts auf Entwicklung zu einer eigenverantwortlichen Persönlichkeit in der sozialen Gemeinschaft. Das Wohl des Kindes ist bei allem staatlichen Handeln, das es unmittelbar in seinen Rechten betrifft, angemessen zu berücksichtigen. Jedes Kind hat bei staatlichen Entscheidungen, die seine Rechte unmittelbar betreffen, einen Anspruch auf rechtliches Gehör." Den zweiten Vorschlag habe die Arbeitsgruppe um die Worte "Förderung" und "wesentlich" erweitert. Jedes Kind hätte demnach "ein Recht auf Achtung, Schutz und Förderung", und das Wohl des Kindes wäre bei allem staatlichen Handeln, das Kinder betrifft, nicht nur "angemessen", sondern "wesentlich" zu berücksichtigen. In der dritten Variante sei "angemessen" oder "wesentlich" durch "vorrangig" ersetzt worden. Weiter heiße es in dieser Variante: "Jedes Kind hat bei staatlichen Entscheidungen, die seine Rechte unmittelbar betreffen, einen Anspruch auf Gehör und auf Berücksichtigung seiner Meinung entsprechend seinem Alter und seiner Reife." Hier fehle beim Hinweis auf das Gehörtwerden der Zusatz "rechtliches", das heiße der Anspruch auf Gehör wäre also umfassender. Die Passage "und auf Berücksichtigung seiner Meinung entsprechend seinem Alter und seiner Reife" sei neu. Der Präsident des Deutschen Kinderschutzbundes, Heinz Hilgers, plädierte für die dritte Variante. Diese entspreche der UN-Kinderrechtskonvention, die vom Bundestag und allen Landtagen längst ratifiziert worden sei. Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) obliegt es nun, aus den drei Varianten einen konkreten Vorschlag für eine Grundgesetzänderung zu machen. Ob eine Mehrheit für diese Änderung zustande kommt, ist ungewiss.
Ein Vorstoß der Grünen für eine Kindergrundsicherung ist im Bundestag kontrovers aufgenommen worden. Während von SPD, FDP und Linken bei einer Debatte am Donnerstag durchaus Zustimmung kam, lehnten Union und AfD die Idee grundsätzlich ab. Die Grünen schlagen vor, Kindergeld, Kinderzuschlag, Sozialgeld und Leistungen nach dem sogenannten Bildungs- und Teilhabepaket zu einer Kindergrundsicherung zusammenfassen. Diese Leistung soll automatisch ausgezahlt werden. Die Grünen sprechen sich für einen festen Betrag von derzeit 280 Euro pro Kind sowie einen zusätzlichen Betrag je nach Einkommen der Eltern aus. Maximal sollen 503 Euro möglich sein. Es brauche einen "Systemwechsel, um Kinder endlich aus verdeckter Armut zu holen", sagte Grünen-Chefin Annalena Baerbock. Trotz hoher Ausgaben für Familien komme das Geld bei den Kindern, die es am dringendsten bräuchten, nicht an. Dies sei eine Schande. Auch Dagmar Schmidt von der SPD unterstützte die Forderung nach einer Grundsicherung für Kinder, warb aber zugleich für eine bessere Infrastruktur in der Bildung, bei der Mobilität und beim Zugang zu Freizeitaktivitäten. "Je besser die Infrastruktur für alle Kinder ist, desto geringer muss die Geldleistung sein", sagte Schmidt. Der FDP-Abgeordnete Grigorios Aggelidis machte bei der Grünen-Idee viele Gemeinsamkeiten zum "Kinderchancengeld" seiner Fraktion aus. Zugleich warf er den Grünen ein "Dogma der Umverteilung" vor und forderte ebenfalls gezielte Investitionen in Angebote. Norbert Müller (Linke) nannte den Grünen-Vorstoß "verdient", kritisierte aber, dass dieser trotzdem "im Kern im Hartz-IV-System verhaftet" bleibe. Damit wären "noch keine substanziellen Verbesserungen für die richtig Armen" verbunden. Der CDU-Abgeordnete Marcus Weinberg lehnte eine allgemeine Kindergrundsicherung ab. Es gehe vielmehr um zielgenaue und bedarfsorientierte Maßnahmen. Jeder eingesetzte Euro müsse auch tatsächlich ankommen. "Für uns steht im Fokus: Eltern in Erwerbstätigkeit bringen", betonte Weinberg zudem. Ähnlich äußerte sich auch Johannes Huber (AfD), der meinte, die Kindergrundsicherung sei ein Anreiz, der die Menschen am meisten belohne, die nicht arbeiteten. Stattdessen sollten Eltern durch einen höheren Kinderfreibetrag und niedrigere Sozialabgaben entlastet werden. (Familienbund der Katholiken/Sascha Nicolai/KNA)