Das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz hat eine weitere Hürde genommen. Der Familienausschuss des Bundestages billigte am Mittwoch den vorliegenden Gesetzentwurf, wie im Anschluss mitgeteilt wurde. Zuvor hatte das Gremium einen umfangreichen Änderungsantrag von Union und SPD angenommen. Der Bundestag wird am Donnerstag abschließend über den geänderten Gesetzentwurf beraten und abstimmen. Ein Kernpunkt der Reform soll demnach sein, eine inklusive Jugendhilfe und Kinder sowie Jugendliche mit Behinderungen zu stärken. Auch soll es künftig neutrale Ombudsstellen geben, an die sich Familien wenden können, wenn sie Schwierigkeiten mit dem Jugendamt haben. Kinder und Jugendliche sollen durch das neue Gesetz mehr Beratungs- und Beschwerdemöglichkeiten bekommen als bisher. Für Heime und ähnliche Einrichtungen soll es eine strengere Aufsicht und Kontrolle geben.
Der Berliner Senat hat nach eigenen Angaben als erstes Bundesland ein Familienfördergesetz beschlossen. Das "Gesetz zur Förderung und Beteiligung von Familien" solle in der Hauptstadt "langfristig die Angebote der Familienförderung in Umfang, Qualität und Finanzierung sichern", wie das Land Berlin am Dienstag mitteilte. Künftig werde es in jedem Bezirk Familienzentren oder Familienservicebüros geben. "Mit dem ersten Familienfördergesetz bundesweit setzt Berlin Standards für eine passgenaue Unterstützung von Familien", erklärte Familiensenatorin Sandra Scheeres (SPD). Es stelle die 350.000 Berliner Familien in ihrer Vielfalt in den Mittelpunkt. Das Gesetz basiert laut Angaben etwa auf Beteiligung von Eltern, Fachkräften aus Familienzentren und Beratungsstellen, der Liga der Wohlfahrtsverbände, der Arbeitsgemeinschaft der Familienverbände und des Landesjugendhilfeausschuss'. Ziel sei "eine grundsätzliche Verbesserung und bessere gesamtstädtische Verteilung der Beratungs- und Entlastungsangebote", hieß es weiter. Dazu zählten etwa mehr Kurse zu Erziehungsfragen, Besuche von Stadtteilmüttern, Beratungen in Familienservicebüros oder Erholungsfahrten. Zudem sollten Familien zukünftig mehr bei der Angebotsplanung vor Ort beteiligt sein. (KNA)