Angehörige von Pflegebedürftigen werden künftig finanziell entlastet. Kinder mit einem Jahresbruttoeinkommen von weniger als 100.000 Euro müssen künftig nicht mehr für die Heimkosten ihrer pflegebedürftigen Eltern aufkommen. Auch Eltern von erwachsenen Kindern mit Behinderungen werden entsprechend entlastet. Der Bundesrat stimmte am Freitag einer bereits vom Bundestag beschlossenen Gesetzesreform zu. Kritiker wie die Deutsche Stiftung Patientenschutz befürchten, dass die Änderung in der Praxis kaum zu spüren sein wird, da die Kommunen sich von der Sozialhilfe für Pflegebedürftige derzeit nur einen Bruchteil von den Angehörigen zurückholten. Kernproblem sei weiterhin, dass die Pflegebedürftigen selbst nicht entlastet würden. Andere Kritiker sehen hingegen Kosten in Millionenhöhe auf die Kommunen zukommen.
Der Bundesrat setzt sich für Verbesserungen in der Geburtshilfe ein. In einer Entschließung forderte die Länderkammer die Bundesregierung am Freitag dazu auf, mit einem Gesetz die Arbeitsbedingungen und die Personalausstattung zu verbessern. Nach Ansicht der Länder sollte sich insbesondere die Finanzierung der Hebammenversorgung verbessern. Sie sprechen sich unter anderem dafür aus, Hebammen in die für die Pflege geplante Tarifsteigerung einzubinden. Der Bundesrat beklagte, dass trotz steigender Geburtenzahlen vermehrt Geburtshilfe-Stationen geschlossen würden. Hebammen müssten immer mehr Gebärende zeitgleich versorgen. (Familienbund der Katholiken/Sascha Nicolai/KNA)