Die Christdemokraten für das Leben (CDL) sind dafür, am Werbeverbot für Abtreibungen festzuhalten, berichtet heute die Nachrichtenagentur KNA. Notwendig sei nicht mehr Werbung für Abtreibung, sondern mehr politischer Einsatz für das Lebensrecht, erklärte die CDL-Bundesvorsitzende Mechthild Löhr am Freitag in Berlin. Über mögliche Änderungen oder eine Streichung des entsprechenden Paragrafen 219a im Strafgesetzbuch debattiert am kommenden Donnerstag der Bundestag. Löhr kritisierte Linke, Grüne, SPD und FDP für einen "politischen Aktionismus" bei diesem Thema in der "Berliner Interregnumszeit". In einer fraktionsübergreifenden Initiative haben sich Vertreter dieser Fraktionen getroffen, um sich über eine mögliche Änderung des Paragrafen zu verständigen. Linke, Grüne und FDP wollen dazu jeweils einen Gesetzentwurf einbringen. Löhr kritisierte, dass in den nächsten Wochen Aktionen vor und im Parlament geplant seien, die sich mit der Frage befassten, wie der Gesetzgeber "endlich" Abtreibungsärzten in Deutschland öffentliche Werbung für ihr Abtreibungsangebot ermöglichen oder erleichtern könne. Anlass für die Debatte ist der Fall der Ärztin Kristina Hänel. Das Amtsgericht Gießen hatte sie Ende vergangenen Jahres wegen unerlaubter Werbung für Schwangerschaftsabbrüche zu einer Geldstrafe verurteilt. Es berief sich dabei auf den Paragrafen 219a im Strafgesetzbuch. Dieser untersagt "das Anbieten, Ankündigen oder Anpreisen" von Schwangerschaftsabbrüchen aus finanziellem Vorteil heraus oder wenn dies in "grob anstößiger Weise" geschieht. Hänel hat dagegen Berufung eingelegt. Inzwischen hat sich auch eine Bündniskampagne "Weg mit Paragraf 219a" gebildet. Die Initiatoren wollen nach eigenem Bekunden den gesellschaftlichen Druck weiter und "zielgerichtet erhöhen", damit eine Streichung des Paragrafen "auch tatsächlich herbeigeführt wird". Die Unionsfraktion ist gegen eine Reform. Auch die Kirchen plädieren für die Beibehaltung des Paragrafen. Dieser gehöre zum Schutzkonzept für das ungeborene Leben, begründeten sie ihre Haltung. Die SPD will sich in der Debatte nach eigenem Bekunden für einen Kompromiss einsetzen.
Deutliche Kritik übt die Union gemeinsam mit dem Verein Spenderkinder auch mit Blick auf den Zweiten „Berliner Kinderwunschtag“, wie KNA heute ebenfalls berichtet. Der familienpolitische Sprecher der Unions-Bundestagsfraktion, Marcus Weinberg (CDU), warnte am Freitag in Berlin davor, "das Kind zum Objekt eines Geschäfts" zu machen. Er kritisierte reproduktionsmedizinische Angebote, die nach deutschem Recht verboten sind. Zu den in Deutschland untersagten Behandlungen gehören die Leihmutterschaft, Eizell- oder kombinierte Eizell- und Samenspenden oder bestimmte Screenings von Embryonen durch die Präimplantationsdiagnostik. Er verstehe, "dass ungewollte Kinderlosigkeit als sehr schmerzhaft empfunden werden könne", so Weinberg. "Es gibt aber kein Recht auf ein Kind, schon gar nicht ein Recht auf ein Kind auf Bestellung". Das Kind werde "zum Objekt eines Geschäftes gemacht". Dabei würden die kindlichen Bedürfnisse und die kindliche Perspektive unter den Tisch gekehrt und schöngeredet. Es widerspreche der Menschenwürde, Dritte zur eigenen Wunscherfüllung zu instrumentalisieren, so Weinberg. In vielen Ländern würden außerdem die Leihmütter von den Reproduktionskliniken ausgebeutet. Der Verein Spenderkinder nannte es "äußerst bedenklich", dass auf der Veranstaltung Methoden angeboten würden, "die gegen die deutsche Rechtslage verstoßen". "Die Werbeveranstaltung verletzt massiv die Rechte und Bedürfnisse der durch anonyme Keimzellspenden entstehenden Menschen und nutzt die Notlage von Wunscheltern aus", beklagte der Vize-Vorsitzende des "Vereins Spenderkinder", Sven Riesel, auf Anfrage. Das gelte besonders, wenn Samenbanken ausdrücklich anonyme Spenden anböten. Das widerspreche dem vom Bundesverfassungsgericht bestätigten und vom Gesetzgeber geregelten Recht des Kindes auf Kenntnis der Abstammung. (Familienbund der Katholiken/Sascha Nicolai)
Presseschau des Tages // 19.2.2018
Montag 19. Februar, 2018
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