Teilzeitbeschäftigte sollen ab dem 1. Januar 2019 leichter in Vollzeit zurückkehren können. "Wir wollen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Teilzeit eine Brücke bauen zurück in Vollzeit-Beschäftigung", sagte Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) der "Rheinischen Post" (Dienstag). Der entsprechende Referentenentwurf für ein Gesetz ging am heutigen Dienstag in die Ressortabstimmung. Der Entwurf sieht demnach vor, dass künftig alle Beschäftigten in Betrieben ab 45 Arbeitnehmern ein Recht auf eine befristete Teilzeit-Phase bekommen, die zwischen einem und fünf Jahre dauern kann. Das Gesetz solle für alle neuen Fälle gelten, betonte Heil – also für alle Teilzeit-Vereinbarungen, die ab dem 1. Januar 2019 geschlossen werden. SPD-Fraktionschefin Andrea Nahles erklärte, sie freue sich, dass der Entwurf nun auf den Weg gebracht worden sei. Viele Menschen hätten lange darauf gewartet. Mit dem neuen Gesetz könne die Teilzeitfalle endlich beendet werden. In der vergangenen Legislaturperiode hatte Nahles in ihrem Amt als Arbeitsministerin selbst einen Entwurf für ein solches Rückkehrrecht auf den Weg gebracht. Allerdings konnte sie sich mit der Union nicht auf Details des sogenannten Rückkehrrechts einigen können. Nach dem Entwurf soll auch derjenige, der heute schon in Teilzeit arbeitet, künftig seine Arbeitszeiten leichter wieder verlängern können. "Ich möchte, dass auch jene einen Antrag auf Rückkehr in Vollzeit stellen können, die vor Inkrafttreten des Gesetzes in Teilzeit gegangen sind", sagte Heil der Zeitung weiter. Die Arbeitgeber sollen es begründen müssen, falls eine Rückkehr nicht möglich sei, sagte Heil. Auch Betriebe mit weniger als 45 Arbeitnehmern will Heil dazu bringen, sich zumindest mit den Arbeitszeit-Wünschen ihrer Beschäftigten auseinanderzusetzen. Der Gesetzentwurf sieht eine "Pflicht zur Erörterung" unabhängig vom Umfang der Arbeitszeit vor. Für Betriebe mit 46 bis 200 Arbeitnehmern ist dem Gesetzentwurf zufolge eine "Zumutbarkeitsgrenze" eingeplant: Nur einem pro 15 Arbeitnehmern müsse der Anspruch auf befristete Teilzeit gewährleistet werden. Heil verwies auf einen hohen Bedarf: Bis zu 600.000 Beschäftigte könnten von dem Gesetz profitieren, vor allem Frauen.
Der katholische "Familienbischof" Heiner Koch hat eine stärkere Finanzierung der Pflegekosten durch die gesamte Gesellschaft gefordert. Dies könne etwa aus Steuereinnahmen erfolgen, sagte Koch am Dienstag in Berlin. "Kostensteigerungen dürfen nicht allein an Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen hängen bleiben", betonte der Berliner Erzbischof. Es sei nicht gerecht, wenn alte Menschen und ihre Angehörigen "unter Umständen ihre ganzen Ersparnisse für die Pflege ausgeben müssen". Die gesetzliche Pflegeversicherung deckt nicht alle Kosten ab. Koch äußerte sich nach einem halbtägigen "Praktikum" in verschiedenen Pflegeformen. Er absolvierte es zusammen mit der Berliner Caritasdirektorin Ulrike Kostka im Caritas-Seniorenzentrum Sankt Konrad in Berlin-Oberschöneweide. "Die Pflege braucht eine viel höhere gesellschaftliche Priorität und Anerkennung", betonte der Erzbischof. Es sei ein "wertvoller und unverzichtbarer Dienst", so Koch, der die Kommission für Ehe und Familie der Deutschen Bischofskonferenz leitet. Kostka stellte sich hinter die Forderung der Berliner Pflegesenatorin Dilek Kolat (SPD), die Ausbildungszahlen in der Altenpflege der Hauptstadt zu verdoppeln. Um dies zu erreichen, müssten die Hilfskräfte in der Pflege dabei unterstützt werden, eine Berufsausbildung in dem Bereich zu machen, betonte die Caritasdirektorin. Sie plädierte für ein Pflegestipendium in Höhe von 500 Euro monatlich. Das Land Berlin und die Arbeitgeber sollten es jeweils zur Hälfte finanzieren. Dies solle es ehemaligen Hilfskräften erleichtern, ihren Lebensunterhalt während der Ausbildung zu bestreiten. Zudem forderte Kostka, bereits erworbene Pflegequalifikationen bei der Fachausbildung anzuerkennen, um diese deutlich zu verkürzen.
Moderne Medien setzen Menschen laut katholischem Sozialverband unter Druck. Die permanente Erreichbarkeit verhindere das Abschalten und fördere ein Burn-out der Mitarbeiter, sagte der Bundesvorsitzende des Verbands der Katholiken in Wirtschaft und Verwaltung (KKV), Josef Ridders, am Dienstag in Essen. "Jeder hat ein Recht auf Unerreichbarkeit." Es sei ein Gebot der Menschlichkeit, Mitarbeitern ungestörte Zeit für sich und ihre Familie zu geben. Das sei letztendlich auch im Sinne der Arbeitgeber, "denn nur erholte Mitarbeiter sind auf Dauer leistungsfähig". Der KKV spricht sich nach eigenen Angaben für eine bessere Balance zwischen Arbeit und Freizeit aus. Notwendig sei eine "Kultur der Unerreichbarkeit" und eine neue Arbeitsphilosophie, die den Menschen in den Mittelpunkt stelle. Arbeitnehmer sollten im Alltag öfter abschalten dürfen. Ein hoher Erwartungsdruck, permanente Erreichbarkeit und die Bereitschaft zu Überstunden führten aktuell bei vielen Arbeitnehmern zu Stress und Schlafproblemen. (Familienbund der Katholiken/Sascha Nicolai/KNA)