Die Bundesregierung will offenbar die geplante Reform des Sorge- und Umgangsrechts für Trennungskinder mit einer Reform des Unterhaltsrechts verknüpfen. "Es ist geplant, einen Reformvorschlag zu erarbeiten, der Regelungen sowohl zum Sorge- und Umgangsrecht als auch zum Kindesunterhaltsrecht beinhaltet", zitiert die "Welt" (Dienstag) aus einer Antwort des Justizministeriums auf eine Kleine Anfrage der FDP-Bundestagsfraktion. Der Meinungsbildungsprozess sei aber noch nicht abgeschlossen. "Genaue zeitliche und inhaltliche Planungen bezüglich eines Referentenentwurfs stehen daher noch nicht fest." Justizministerin Christine Lambrecht (SPD) hatte zuletzt eine Reform für das Frühjahr 2020 angekündigt. Antworten auf die detaillierten Fragen der FDP-Fraktion hinsichtlich der Ausgestaltung blieb das Justizministerium schuldig. Es verwies lediglich auf das Ende Oktober veröffentlichte Thesenpapier der Experten-Arbeitsgruppe "Sorge und Umgangsrecht, insbesondere bei gemeinsamer Betreuung nach Trennung und Scheidung". Bayerns FDP-Landeschef Daniel Föst forderte: "Das Klein-Klein muss beendet, das Familienrecht endlich an das Hier und Heute, an die Lebensrealitäten angepasst werden." Die Liberalen bemängeln, dass das derzeit geltende Recht den Nach-Trennungs-Streit sogar noch forciere. Daher brauche es auch begleitende Maßnahmen wie etwa eine verpflichtende Mediation vor Gerichtsverfahren und entsprechende Fortbildungen für Richter, Gutachter und Verfahrensbeistände. "Wir müssen alles dafür tun, dass die Kinder auch nach dem Ende der Liebesbeziehung ihrer Eltern Mutter und Vater gleichberechtigt an ihrer Seite haben", so Föst. (Familienbund der Katholiken/Sascha Nicolai/KNA)