Der Bund will mehr für eine bessere Qualität in Kitas tun. Bundestag und Bundesrat stimmten am Freitag einem entsprechenden Gesetzentwurf zu. Wie Bundesfamilienministerin Franziska Giffey (SPD) dazu sagte, bekenne sich der Bund damit erstmals zu seiner Verantwortung für eine gute Qualität in Kitas einzustehen. Sie kündigte zudem eine Fachkräfteoffensive an. Damit kann das Gesetz noch zum 1. Januar des kommenden Jahres in Kraft treten. Der Bund verpflichtet sich damit, sich bis 2022 an der Verbesserung der Kita-Qualität zu beteiligen. Dazu stellt er insgesamt 5,5 Milliarden Euro zur Verfügung. Von dem Geld sollen Elternbeiträge reduziert und einkommensschwache Familien ganz von der Kita-Gebühr befreit werden. Damit die Mittel zielgenau eingesetzt werden, sollen die Länder mit dem Bund individuelle Verträge über die Ziele und Maßnahmen zur Steigerung der Qualität der Kita-Betreuung abschließen. Giffey betonte in ihrer Rede, der Bund habe das Ziel, die Länder dauerhaft in dieser Aufgabe zu unterstützen. Die Opposition kritisierte die zeitlich begrenzte Förderung. Zudem sei nicht festgeschrieben, ob die Länder die Gelder für die Verbesserung der Qualität oder für eine Beitragssenkung investierten. So erklärte die Grünen-Parteichefin Annalena Baerbock, dass ein fester Betreuungsschlüssel nicht im Gesetz verankert sei. Der gehöre aber "verbindlich in ein Gesetz". Ähnlich äußerte sich auch Schleswig-Holstein Familienminister Heiner Garg (FDP), dessen Antrag, den Vermittlungsausschuss anzurufen, wurde aber abgelehnt. In einer begleitenden Entschließung fordern die Länder, dass sich der Bund langfristig finanziell an der Verbesserung der Qualität der Kitas beteiligt. Auch der Deutsche Caritasverband kritisierte das Gute-Kita-Gesetz. Bei der Anhörung im Bundestag hätten sich neun von zehn Sachverständigen gegen den Entwurf ausgesprochen. "Ich kann nicht nachvollziehen, warum die berechtigte Kritik der Expertinnen und Experten in keiner Weise berücksichtigt wurde", sagte Caritas-Präsident Peter Neher. Auch sei nur bei einer dauerhaften Finanzierungsbeteiligung des Bundes gewährleistet, dass die Länder die Qualität der Kindertagesbetreuung beständig weiterentwickelten. Eine dauerhafte Finanzierung forderte auch Deutsche Gewerkschaftsbund. Zudem plädierte er für zusätzliche Mittel. Dieses müsse dann in eine Gebührenfreiheit investiert werden. SOS Kinderdörfer begrüßten unterdessen das Gesetz. Damit lege der Bund einen wichtigen Grundstein für mehr Qualität in deutschen Kitas. Langfristig brauche es jedoch bundesweit einheitliche Rahmenbedingungen.
Für die Pflegeversicherung müssen die Deutschen ab Januar deutlich mehr bezahlen. Der Bundesrat billigte am Freitag ein Gesetz, mit dem die Pflegebeiträge um 0,5 Prozentpunkte auf 3,05 Prozent des Bruttoeinkommens steigen. Für Kinderlose beträgt der Satz künftig 3,3 Prozent. Mit dem zusätzlichen Geld sollen laut Bundesregierung die bereits ausgeweiteten Leistungen in der Pflege sowie die künftigen Kosten für eine bessere Pflegeversorgung finanziert werden. Die Anhebung des Beitragssatzes soll pro Jahr Mehreinnahmen in Höhe von 7,6 Milliarden Euro einbringen. Bis zum Jahr 2022 könnten die Beiträge damit stabil bleiben, heißt es.
Langzeitarbeitslose sollen künftig dank staatlicher Lohnkostenzuschüsse den Wiedereinstieg ins Berufsleben schaffen. Vorgesehen sind zwei Möglichkeiten: Das Programm "Teilhabe am Arbeitsmarkt" für Menschen, die bereits besonders lange arbeitslos sind, sowie ein Lohnkostenzuschuss für Menschen, die mindestens zwei Jahre ohne Job sind. In beiden Fällen erhalten Arbeitgeber eine Förderung, wenn sie Langzeitarbeitslose einstellen. Der Bundesrat billigte am Freitag abschließend ein entsprechendes Gesetz. Im Programm "Teilhabe am Arbeitsmarkt" ist ein Zuschuss für fünf Jahre möglich. In den ersten beiden Jahren werden 100 Prozent des gesetzlichen Mindestlohns gezahlt, danach sinkt der Lohnkostenzuschuss um jeweils zehn Prozentpunkte pro Jahr. Zudem ist ein Coaching vorgesehen. Voraussetzung ist, dass Teilnehmer zuvor je nach ihren sonstigen Umständen mindestens fünf beziehungsweise sechs Jahre arbeitslos waren. Für eingestellte Hartz-IV-Empfänger, die seit mindestens zwei Jahren arbeitslos sind, können ebenfalls Lohnkostenzuschüsse geltend gemacht werden. Die staatliche Förderung beträgt im ersten Jahr 75 und im zweiten Jahr 50 Prozent des gezahlten Lohnes. Auch hier ist ein begleitendes Coaching vorgesehen. Außerdem soll es eine Nachbeschäftigungspflicht des Arbeitgebers nach Ende der Förderung von sechs Monaten geben. (Familienbund der Katholiken/Sascha Nicolai/KNA)