Presseschau des Tages // 12.1.2021

· Presseschau

Bundesfamilienministerin Franziska Giffey (SPD) hat die Bundesländer aufgerufen, sich auf möglichst einheitliche Regelungen für Schulen und Kitas zu verständigen. "Eltern wünschen sich bei allen Maßnahmen, die wir jetzt treffen, ein möglichst bundesweit einheitliches und verlässliches Vorgehen", sagte Giffey der "Rheinischen Post" (Montag). "Auch ich halte das für sinnvoll und setze mich für einen gemeinsamen Rahmen ein, wie es in den Ländern nach den harten Einschränkungen perspektivisch weitergehen kann", so die Ministerin.

Giffey betonte, dass man "in der schwersten Pandemielage seit Beginn der Ausbreitung des Virus" sei. "Bei allem richtigen Bemühen um Bildungsgerechtigkeit und Vereinbarkeit ist im Moment nicht die Zeit für Lockerungen", sagte Giffey. Vor allem Familien seien zum wiederholten Male ganz besonders gefordert.

Giffey plädierte für die Wiederauflage eines klaren Stufenplans zur Rückkehr in den Regelbetrieb. "Im vergangenen Jahr haben wir mit dem von Bund und Ländern erarbeiteten Stufenplan zur Rückkehr in den Regelbetrieb gute Erfahrungen gemacht. Dieses abgestimmte gemeinsame Vorgehen hat Klarheit und Perspektive gegeben. So etwas wäre auch für dieses Jahr wieder angezeigt", sagte Giffey. Dafür wolle sie am kommenden Donnerstag in einer Schaltkonferenz der Jugend- und Familienminister der Länder werben.

Die geplante Ausweitung des Kinderkrankengelds zur Entlastung berufstätiger Eltern befindet sich derweil weiter in der Abstimmung. Es werde damit gerechnet, dass die entsprechende Regelung am Mittwoch vom Bundeskabinett beschlossen werde, bestätigte ein Sprecher des Bundesgesundheitsministerium am Montag. Die Zahl der Kinderkrankentage soll laut Bund-Länder-Beschluss von Anfang Januar für das Jahr 2021 um 10 auf 20 Tage pro Kind und Elternteil erhöht werden. Bei Alleinerziehenden soll der Anspruch für längstens 40 Arbeitstage gelten. Zu Details der Regelung, wie eine Bestätigung der Kita oder Schule über deren Schließung sowie die Kostenfrage und Frage der Versicherung, wollte sich der Sprecher nicht äußern.

 

Die Kinderrechte sollen eigens im Grundgesetz verankert werden. Wie das ARD-Hauptstadtstudio am Montag unter Berufung auf die Unions-Bundestagsfraktionen mitteilte, einigten sich Union und SPD nach jahrelangen Verhandlungen auf eine entsprechende Formulierung. Demnach soll Artikel 6 Absatz 2 des Grundgesetzes geändert werden. Allerdings verfügt die Koalition allein nicht über ausreichend Stimmen für eine Grundgesetzänderung.

"Nach langem Ringen haben wir jetzt eine Formulierung gefunden, die für beide Seiten akzeptabel ist", erklärte Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD). "Jetzt müssen zügig die nächsten Schritte folgen, damit wir die Grundgesetzänderung noch in dieser Legislaturperiode abschließen können.“

Nach dem Willen der Regierungsfraktionen soll die Formulierung lauten: "Die verfassungsmäßigen Rechte der Kinder einschließlich ihres Rechts auf Entwicklung zu eigenverantwortlichen Persönlichkeiten sind zu achten und zu schützen. Das Wohl des Kindes ist angemessen zu berücksichtigen. Der verfassungsrechtliche Anspruch von Kindern auf rechtliches Gehör ist zu wahren. Die Erstverantwortung der Eltern bleibt unberührt."

Eine Arbeitsgruppe von CDU, CSU und SPD, zu der neben Lambrecht auch Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) gehörte, hatte sich demnach bereits vor Weihnachten auf diese Formulierung geeinigt.

"Mit der jetzt erzielten Einigung beenden wir eine jahrzehntelange Debatte über Kinderrechte im Grundgesetz", sagte Unions-Fraktionsvize Thorsten Frei (CDU) dem ARD-Hauptstadtstudio. Der Kompromiss setze um, was man sich im Koalitionsvertrag vorgenommen habe. "Er macht Kinderrechte im Grundgesetz sichtbar und verankert das Kindeswohl im Grundgesetz. Gleichzeitig sorgt er aber auch dafür, dass die Rechte der Eltern keinesfalls geschmälert werden".

Frei sprach sich gegen eine staatliche "Lufthoheit über den Kinderbetten" aus. "Für solche übergriffigen Fantasien ist in unserem Familien- und Gesellschaftsbild kein Platz". Es bleibe beim wohlaustarierten Dreiecksverhältnis von Kindern, Eltern und Staat, in dem die Erstverantwortung für die Erziehung bei den Eltern sei und bleibe.

Umstritten war vor allem, ob das Wohl des Kindes "vorrangig" oder "angemessen" berücksichtigt werden solle. Der Bonner Rechtsanwalt Thomas Mayen vom Deutschen Anwaltsverein kritisierte den Kompromiss gegenüber dem ARD-Hauptstadtstudio. Mit der Formulierung "angemessene" Berücksichtigung des Kindeswohls bleibe er hinter der UN-Kinderrechtskonvention zurück.

Union und SPD wollen das Grundgesetz noch vor der Bundestagswahl im September ändern. Dafür ist aber eine Zweidrittelmehrheit im Bundestag und Bundesrat nötig. (KNA)