Jede dritte Familie hat nach einer Umfrage des Deutschen Kinderhilfswerks keinen Kinderarzt in Wohnortnähe. Es sei jedoch unzumutbar, dass Eltern keinen Kinderarzt fänden oder lange Wege in die Praxis hätten, kritisierte Bundesgeschäftsführer Holger Hofmann am Dienstag in Berlin. Er forderte mehr Maßnahmen, um die medizinische Versorgung von Kindern sicherzustellen. Rund die Hälfte der befragten Eltern, die in Gemeinden mit bis zu 5.000 Einwohnern leben, sehen laut der Umfrage einen Mangel an Kinderärzten in ihrer Nähe. In Großstädten sind 31 Prozent der Befragten dieser Meinung.
Die Zahl der Ehescheidungen in Deutschland ist im vergangenen Jahr deutlich gesunken. 2017 wurden durch richterlichen Beschluss 153.500 Ehen geschieden. Das waren knapp 9.000 oder 5,5 Prozent weniger als im Vorjahr, wie das Statistische Bundesamt (Destatis) am Dienstag in Wiesbaden mitteilte. Zuletzt war die Anzahl im Jahr 1992 mit 135.000 niedriger gewesen. Einen stärkeren prozentualen Rückgang gegenüber dem Vorjahr hatte es nach der deutschen Einheit nur 2005 mit minus 5,6 Prozent gegeben. Die meisten der 2017 geschiedenen Ehen (82,6 Prozent) wurden nach einer vorherigen Trennungszeit von einem Jahr geschieden. Am häufigsten wurden Ehen geschieden, die im Jahr 2011 geschlossen wurden (knapp 8.000 oder 5,1 Prozent). Etwa 27.000 oder 17,5 Prozent aller geschiedenen Paare waren bereits mindestens im 25. Jahr verheiratet. Im Durchschnitt blickten die Paare auf 15 Jahre Ehedauer zurück. Etwa die Hälfte der geschiedenen Ehepaare hatte minderjährige Kinder. Von ihnen hatten 52,5 Prozent ein Kind, 37,5 Prozent zwei und 9,9 Prozent drei oder mehr Kinder. Insgesamt waren knapp 124.000 Minderjährige von der Scheidung ihrer Eltern im Jahr 2017 betroffen. Die Ehefrauen stellten 51,5 Prozent der Scheidungsanträge. Sie waren bei der Scheidung im Jahr 2017 durchschnittlich 43 Jahre und 9 Monate alt. Ihre Partner waren mit 46 Jahren und 10 Monaten durchschnittlich 3 Jahre älter und stellten 40,9 Prozent der Anträge. 7,6 Prozent der Trennungsverfahren wurden von beiden Ehepartnern gemeinsam beantragt. Der endgültige Anteil an Scheidungen für einen Eheschließungsjahrgang kann erst nach Ablauf einer sehr langen Zeitspanne bestimmt werden. So beträgt die Scheidungsrate für die im Jahr 1992 geschlossenen Ehen im Jahr 2017 - also nach 25 Jahren Ehedauer - bisher 393,2 Scheidungen je 1.000 Ehen. Da aber auch in den Folgejahren noch Ehen dieser Kohorte geschieden werden, wird dieser Anteil noch ansteigen. (Familienbund der Katholiken/Sascha Nicolai/KNA)