Die Bundesländer haben im Bundesrat mehrere Initiativen zum Schutz von Kindern auf den Weg gebracht. So sprach sich die Länderkammer am Freitag dafür aus, künftig auch kurzzeitige Versuche von Kindesentführungen zu bestrafen. Bislang greife das Strafrecht nach Rechtsprechung erst, wenn das Kind den Eltern mindestens 30 Minuten entzogen war, hieß es. Damit könnten Täter oftmals nicht belangt werden. Außerdem wollen die Länder härtere Strafen. Ein entsprechender Gesetzentwurf wurde zunächst der Bundesregierung zugeleitet. Dies gilt auch für einen Vorstoß des Bundesrats, nach dem Gerichte Kinder stärker anhören und einbeziehen sollen. Wenn dies aus Altersgründen noch nicht hinreichend möglich sei, sollen demnach Dritte und Sachverständige hinzugezogen werden. Nötig sei auch ein intensiverer Informationsaustausch zwischen Gerichten und Jugendämtern. Gerichtlich angeordnete Maßnahmen bei Kindeswohlgefährdungen sollten zudem regelmäßig daraufhin überprüft werden, ob sie in der Praxis auch umgesetzt wurden und sich als wirksam erwiesen haben. Der Gesetzentwurf orientiert sich laut Bundesrat an Empfehlungen der "Kommission Kinderschutz", die nach dem sogenannten Staufener Missbrauchsfall eingesetzt worden war. In einer Entschließung forderte die Länderkammer Bundestag und Bundesregierung darüber hinaus dazu auf, Minderjährige umfassender vor sexuellen Übergriffen zu schützen. Mecklenburg-Vorpommern stellte einen Antrag zum Kampf gegen Kinderpornografie und rechtsextremistische Straftaten vor. Dieser würde die Bundesregierung dazu auffordern, die Einführung einer Mindestspeicherpflicht für Daten zur Identifizierung mutmaßlicher Täter im Internet vorzubereiten - wohl wissend, dass dazu noch Gerichtsentscheidungen auf deutscher und europäischer Ebene ausstehen. Für eine erfolgreiche Strafverfolgung, aber auch für einen präventiven Effekt von Strafandrohungen sei es entscheidend, dass die Täter überhaupt erst einmal ermittelt werden könnten, hieß es. Der Antrag wird nun zunächst in den Ausschüssen des Bundesrats beraten.
In der gesellschaftlichen Debatte über die Corona-Pandemie sind nach Einschätzung des Erfurter Bischofs Ulrich Neymeyr die Bildungsrechte der Kinder zu wenig beachtet worden. "Es tut mir sehr leid, dass Ihr in dieser Zeit übersehen worden seid", sagte Neymeyr am Sonntag bei der Erfurter Bistumswallfahrt im Dom der thüringischen Landeshauptstadt. "Auch in der Kirche haben wir zu wenig an Euch gedacht", räumte der katholische Bischof ein. "Für uns stand im Vordergrund, wie wir Gottesdienst feiern können, wie wir die kranken und alten Menschen begleiten können und was aus den Erstkommunionfeiern und Firmungen wird", sagte Neymeyr. Er dankte allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Bistums, die dennoch mit Kindern in Kontakt geblieben seien und ihnen gezeigt hätten, dass die Kirche auch in Corona-Zeiten für sie da sei. Anlässlich der Vernachlässigung in den vergangenen Monaten rief der Bischof zu einer größeren Wertschätzung der pädagogischen Einrichtungen auf. "Kindergärten und Schulen sind nicht nur Orte der Betreuung, sondern vor allem Orte der Bildung und Erziehung", betonte Neymeyr. "Das muss sich die Gesellschaft etwas kosten lassen." Es dürfe nicht sein, "dass in Sonntagsreden von Bildung und Erziehung gesprochen wird und werktags der Rotstift angesetzt wird". (Familienbund der Katholiken/KNA)