Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) plant offenbar Änderungen an seinem bisherigen Konzept zur Grundrente. Laut Informationen der "Bild"-Zeitung (Mittwoch) sollen Senioren auch schon nach weniger als 35 Arbeitsjahren Anspruch auf eine Aufstockung ihrer Mini-Rente haben. Das Ministerium befürchtet demnach, dass eine starre Altersgrenze zu Ungerechtigkeiten führen werde: Während nach 35 Jahren der volle Zuschuss gezahlt würde, würden all diejenigen leer ausgehen, die nur einige Monate weniger in die Rente eingezahlt haben. Künftig solle es laut dem Bericht der "Bild"-Zeitung - etwa ab 33 Beitrags-Jahren - eine "Gleitzone" geben. Einen entsprechenden Gesetzentwurf wolle der Arbeitsminister noch vor der Europawahl Ende Mai vorlegen. Woher das Geld für die Grundrente kommen soll, sei noch unklar.
Der neue Pflege-TÜV nimmt Gestalt an. Der erweiterte Qualitätsausschuss Pflege verständigte sich auf ein neues System. "Damit steht fest, in welcher Form sich Pflegebedürftige und deren Angehörige künftig über die Qualität von Pflegeeinrichtungen informieren können", teilte die Geschäftsstelle Qualitätsausschuss Pflege in Berlin mit. Wie der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenkasse (GKV) am Mittwoch auf Anfrage erläuterte, beruht das Konzept auf drei Säulen: Berücksichtigt würden künftig Ergebnisse aus Qualitätsprüfungen - etwa zur Unterstützung Pflegebedürftiger bei der Ernährung, Körperpflege oder Wundversorgung. Weiterhin sollen Qualitätsindikatoren herangezogen werden - etwa zur Mobilitätserhaltung, bei der Verhinderung von Druckgeschwüren oder die Anwendung von Gurtfixierungen und Bettgittern. Als dritte Säule kommen den Angaben zufolge "Einrichtungsinformationen" hinzu. Dazu gehörten unter anderem die Erreichbarkeit der Pflegeeinrichtung, die Möglichkeit des Probewohnens oder die Personalausstattung. Das Bundesgesundheitsministerium hat nun zwei Monate Zeit, das neue System des Pflege-TÜVs zu prüfen. Gibt es keine Beanstandungen, wird er auf der Website des GKV-Spitzenverbandes veröffentlicht. "Bereits im Frühjahr 2020 werden erste Ergebnisse veröffentlicht und bis Ende 2020 soll jedes Heim nach den neuen Regeln geprüft worden sein", kündigte GKV-Vorstandsmitglied Gernot Kiefer an. Der Pflegebevollmächtigte der Bundesregierung, Andreas Westerfellhaus, bezeichnete die Einigung in der "Neuen Osnabrücker Zeitung" (Donnerstag) als Durchbruch. Künftig werde nicht mehr bewertet, ob und wie etwa ein Konzept zur Dekubitusvermeidung aufgeschrieben werde. "Jetzt zählt allein das Ergebnis, ob ein Pflegebedürftiger sich wundgelegen hat oder nicht. Das war überfällig", so Westerfellhaus. Die Deutsche Stiftung Patientenschutz äußerte gegenüber der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA) Bedenken. Jedes Jahr müssten mehr als 300.000 Pflegebedürftige in Deutschland ein Pflegeheim suchen, so Vorstand Eugen Brysch. "Dazu soll der 'Pflege-TÜV' eine schnelle Einschätzung bieten." Es sei jedoch fraglich, ob das jetzt verabschiedete Modell diese rasche Bewertung ermögliche. "Denn es wird weder eine aussagefähige Gesamtnote noch K.O.-Kriterien geben." Die Menschen bräuchten aber einen "Pflege-TÜV", der leicht verständlich sei, die Praxis abbilde und eine schnelle Vergleichbarkeit ermögliche, so Brysch weiter. "Wer bei der Schmerztherapie, der Wundversorgung, dem Umgang mit Fixierung oder der Medikamentengabe durchfällt, darf nur die Note 6 bekommen." Der Sozialverband VdK sprach dagegen von einer deutlichen Weiterentwicklung im Vergleich zu dem bisherigen Modell, das vor allem deswegen umstritten war, weil bevorzugt bürokratische Abläufe überprüft und keine K.O.-Kriterien aufgestellt wurden. Präsidentin Verena Bentele fügte hinzu: "Wichtig ist, dass die Informationen so aufbereitet werden, dass die Pflegebedürftigen und ihre Angehörigen diese auch verstehen und für ihre Wahlentscheidung sinnvoll nutzen können." (Familienbund der Katholiken/Sascha Nicolai/KNA)