Der Familienbund der Katholiken hat den Entwurf des Familienentlastungsgesetzes als "mutlos, kraftlos und uninspiriert" kritisiert. Es habe keinen sozialen Anspruch, erklärte Familienbund-Präsident Stefan Becker am Mittwoch in Berlin. Was politisch als Entlastung von Familien verkauft werde, habe bei Licht betrachtet nur wenig mit familienspezifischen Leistungen zu tun. Der Bundestag berät den Entwurf am Donnerstag in erster Lesung. Von einem Milliardenpaket für Familien könne keine Rede sein, so Becker. Familienspezifisch sei einzig die Erhöhung des Kindergeldes. Der Entwurf sieht eine Entlastung von Familien um rund zehn Milliarden Euro vor. So soll unter anderem das Kindergeld ab dem 1. Juli 2019 um zehn Euro pro Monat steigen. Damit beträgt das Kindergeld monatlich für das erste und zweite Kind je 204 Euro, für das Dritte 210 Euro und für das Vierte und jedes weitere je 235 Euro. 2021 soll das Kindergeld nochmals um 15 Euro pro Kind erhöht werden. Auch der steuerliche Kinderfreibetrag sowie der Grundfreibetrag sollen entsprechend steigen. Beim Kinderfreibetrag sind es zunächst rund 200 Euro, ab 2020 dann etwa 400 Euro mehr. Beim Grundfreibetrag sieht der Gesetzentwurf eine Steigerung von zunächst etwa 170 Euro und ab 2020 von fast 400 Euro vor. Hinzu soll eine Entlastung mittlerer und unterer Einkommen bei der sogenannten kalten Progression eingeführt werden. Union und SPD hatten Entlastungen von Familien bereits im Koalitionsvertrag vereinbart.
Der Bundestag will am Donnerstag über die Einführung eines "dritten Geschlechts" in das Personenstandsregister in Erster Lesung beraten. Ein Gesetzentwurf der Bundesregierung will für Menschen ohne eindeutiges biologisches Geschlecht den zusätzlichen Eintrag "divers" ermöglichen. Damit soll eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 10. Oktober 2017 umgesetzt werden. Die Linksfraktion will zu dem Thema einen Antrag mit dem Titel: "Geschlechtliche Menschenrechte gewährleisten" einbringen. Der Regierungsentwurf sieht vor, dass bei der Beurkundung der Geburt eines Neugeborenen künftig neben den Angaben "weiblich" und "männlich" oder der "Eintragung des Personenstandsfalls ohne eine solche Angabe" auch die Bezeichnung "divers" gewählt werden kann, sofern das Kind weder dem weiblichen noch dem männlichen Geschlecht zuzuordnen ist. Wer seine Zuordnung im Geburtseintrag später ändern möchte, soll dies durch eine Erklärung gegenüber dem Standesamt machen können und - soweit gewollt - auch einen neuen Vornamen wählen können. Dass eine "Variante der Geschlechtsentwicklung" vorliegt, ist laut Gesetzentwurf mit einer Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung nachzuweisen. Das Bundesverfassungsgericht hatte einen "positiven Geschlechtseintrag" für Betroffene verlangt. Es verstoße gegen das Persönlichkeitsrecht und den Schutz vor Diskriminierungen wegen des Geschlechts, wenn das Personenstandsrecht "keinen anderen positiven Geschlechtseintrag als 'weiblich' oder 'männlich'" zulasse, hatte das Gericht geurteilt. Der Begriff "divers" entspricht laut Bundesregierung "dem Wunsch der Betroffenen". Unter "Varianten der Geschlechtsentwicklung" werden der Vorlage zufolge nach der aktuellen medizinischen Terminologie "Diagnosen zusammengefasst, bei denen die Geschlechtschromosomen, das Genitale oder die Gonaden inkongruent sind".
Die Unionsfraktion will spätestens Anfang kommenden Jahres einen Beschluss zum besseren Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexuellem Missbrauch vorlegen. Einen entsprechenden 20-Punkte-Plan, auf dessen Grundlage die Union über das Thema entscheiden will, stellten am Mittwoch in Berlin der familien- und jugendpolitische Sprecher, Marcus Weinberg, und die stellvertretende Vorsitzende der Unionsfraktion, Nadine Schön (beide CDU), vor. Das schreckliche Ergebnis der Studie über Missbrauch in der katholischen Kirche habe die Bedeutung des Themas noch verdeutlicht, sagte Weinberg. Neben den notwendigen politischen Maßnahmen müsse es einen "gesellschaftlichen Aufschrei" geben. Weinberg betonte, er teile "in weiten Teilen" die Position des Missbrauchsbeauftragten Johannes-Wilhem Rörig. Die Deutsche Bischofskonferenz hatte vor zwei Wochen die Ergebnisse einer von ihr in Auftrag gegebenen Studie zum sexuellen Missbrauch in der katholischen Kirche vorgestellt. Im Einzelnen sieht der nun vorgestellte Plan unter anderem eine bessere Prävention durch Schutzkonzepte in Kitas, Schulen sowie in der Kinder- und Jugendhilfe vor. Zudem müsse die Hilfe für Betroffene verbessert werden. So müsse es mehr schnelle Sofort- und Akuthilfen für sie geben. Fachberatungsstellen müssten flächendeckend etabliert sowie das ergänzende Hilfesystem, das Betroffenen Unterstützung zusichert, fortgeführt werden. Ebenso müsse das Amt des Missbrauchsbeauftragten sowie die Arbeit des Betroffenenrats und der Aufarbeitungskommission gesichert werden. Weiter sieht der Plan die Ausweitung der Strafbarkeit des Cyber-Groomings und die Anhebung der Mindeststrafe für den Missbrauch von Kindern sowie die Verbreitung, den Erwerb und den Besitz von sogenannten kinderpornografischen Schriften vor. Als Cyber-Grooming wird das gezielte Ansprechen von minderjährigen Personen im Internet mit dem Ziel der Anbahnung sexueller Kontakte bezeichnet. Auch der Missbrauchsbeauftragte Rörig mahnt seit Jahren an, diese Maßnahmen umzusetzen. Er sagte der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA), er freue sich über jeden Mitstreiter, der den Kampf gegen Missbrauch ernst nehme. Vor allem mit Blick auf die bevorstehenden Haushaltsverhandlungen 2019 erhoffe er sich, dass nun entsprechende Mittel eingestellt würden. Er dränge weiter auf eine Reform des Opferentschädigungsgesetzes, die seit Jahren ausstehe, erklärte Rörig weiter. Das derzeit geltende Gesetz greift nach Angaben von Betroffenen oft nicht, weil sie benötigte Hilfen wie Therapien nicht bekämen. Als Übergangslösung richteten Bund und einige Bundesländer deshalb einen Hilfsfonds ein. Zudem müssten die Stelle des Missbrauchsbeauftragten sowie die Arbeit des Betroffenenrats und der Aufarbeitungskommission über den März 2019 hinaus gesichert werden, forderte Rörig. Dazu müsse es zügig einen entsprechenden Kabinettsbeschluss geben. (Familienbund der Katholiken/Sascha Nicolai/KNA)