Das Kindermissionswerk Die Sternsinger lenkt mit einer neuen Broschüre den Blick auf die schwierige Situation von Kindern mit Behinderung weltweit. Das 84-seitige, kostenlose Heft richte das Augenmerk auch auf die Frage, wie Inklusion in Deutschland gelingen könne, teilte das Hilfswerk am Donnerstag in Aachen mit. Das Motto der Aktion Dreikönigssingen 2019 befasst sich mit den Rechten und Bedürfnissen sowie den Stärken und Einzigartigkeiten von Kindern mit Behinderung. Als "größte Minderheit der Welt" könnte man Menschen mit Behinderung bezeichnen, erklärte die Fachreferentin für Gesundheit beim Kindermissionswerk, Barbara Breyhan. Nach Schätzungen der Weltgesundheitsorganisation leben weltweit 15 Prozent der Menschen mit einer Behinderung, rund 165 Millionen von ihnen sind Kinder. Sie seien besonders verletzlich und gefährdet. In vielen Regionen der Welt haben die Betroffenen laut der Hilfsorganisation kaum die Möglichkeit, medizinisch, sozial und psychologisch begleitet zu werden. Gesellschaftliche Akzeptanz und Inklusion seien vielerorts nicht gewährleistet, berichten Projektpartner des Kindermissionswerks. In dem jetzt erschienen Fachdossier kommen nach den Angaben neben Beiträgen von Wissenschaftlern auch Kinder und Eltern, Pädagogen und Projektpartner zu Wort, die von ihren Erfahrungen berichten. Kurzreportagen von Journalisten und Fotografen veranschaulichten, wie Kinder mit Behinderung in verschiedenen Regionen der Welt lebten.
Der Bundesgerichtshof (BGH) stärkt die Rechte von Menschen in Alten- und Pflegeheimen. Sie können von einem Tag auf den anderen die Einrichtung wechseln, ohne zusätzliche Kosten befürchten zu müssen. Ihr altes Heim darf ihnen den Pflegeplatz nicht mehr berechnen, auch wenn sie vor Ablauf einer vertraglich vereinbarten Kündigungsfrist ausziehen. Das hat der BGH am Donnerstag entschieden (Az. III ZR 292/17). Geklagt hatte ein Mann aus Baden-Württemberg, der an Multipler Sklerose erkrankt ist. Er wollte in ein anderes Haus umziehen, das auf seine Krankheit spezialisiert ist (Foto: dpa). Weil sein Heim eine einmonatige Kündigungsfrist vorsah, reichte er Ende Januar 2015 die Kündigung für Ende Februar ein. Dann wurde in der neuen Einrichtung früher ein Platz frei, der Mann zog schon Mitte Februar aus. Der Träger wollte noch Geld für den ganzen Monat haben – ohne Erfolg. (Familienbund der Katholiken/Sascha Nicolai/KNA)