EU-Antrag missachtet Elternrechte
Der Familienbund der Katholiken ruft die Abgeordneten des Europäischen Parlamentes auf, in der heutigen Plenarsitzung die Verabschiedung des sogenannten Estrela-Berichtes über sexuelle und reproduktive Gesundheit abzulehnen. „Der Bericht unterstützt Abtreibung und ist sowohl menschenrechtlich als auch demokratiepolitisch höchst problematisch", sagt die Präsidentin des Familienbundes der Katholiken, Elisabeth Bußmann. „Inhaltlich widerspricht dieser Bericht der Gesetzgebung der EU und der einzelnen Staaten; er missachtet das Recht der Gewissensfreiheit ebenso wie fundamentale Elternrechte und das grundlegende Prinzip der Subsidiarität. Vor allem aber respektiert der Bericht nicht das uneingeschränkte Lebensrecht eines jeden Menschen. Eine solche Haltung ist der EU nicht würdig“, kommentiert Elisabeth Bußmann.
Sie kritisiert, dass die gesundheitliche Versorgung von Müttern und Kindern im Text nur unter dem Begriff der sexuellen und reproduktiven Rechte angesprochen wird, einem Konzept, das allgemein so interpretiert wird, dass es den Zugang zu Abtreibung mit einschließt. Es kann weder grundsätzlich und auch nicht auf der Ebene der EU Mitgliedsstaaten Konsens über Abtreibung geben. „Statt Abtreibungen zu erleichtern müssen lebensbejahende und unterstützende Maßnahmen angeboten werden“, sagt die Präsidentin des Familienbundes.
Bußmann kritisiert auch die Pläne, die Rolle der Mütter und Väter bei der Sexualerziehung zu schwächen, indem diese nur als "weitere Teilhaber" angeführt werden. „Auch bei der Sexualerziehung sind Eltern erste Erzieher und verantwortlich für ihre Kinder“, betont sie. Weiterhin verlangt der Bericht, der nach der portugiesischen Europaabgeordneten Edite Estrela benannt ist, den Zugang Minderjähriger zu Verhütungsmitteln und zu Abtreibung, und zwar ohne Zustimmung der Eltern. Auch dies ist eine Ablehnung der ersten und vorrangigen Rolle der Eltern als Erzieher.
„Darüber hinaus betreffen die im Estrela-Bericht erhobenen Forderungen in weiten Teilen Bereiche, für deren Regulierung die Europäische Union keine Gesetzgebungsbefugnis besitzt“, so Elisabeth Bußmann. Der Bericht war mit zum Teil gravierenden Verfahrensmängeln zustande gekommen und steht nun in dieser Form zum zweiten Mal auf der Agenda des Plenums des Europäischen Parlaments, ohne dass eine gründliche und faire Auseinandersetzung mit den Inhalten des Berichts möglich gewesen wäre.
V.i.S.d.P. Claudia Hagen
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